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Impressum
Vorstand
Satzung

Geänderte Satzung für den Firmenausbildungsverbund  „Erfurt Süd-Ost e.V.“

§ 1
Name und Sitz
 
(1) Der Verein führt den Namen
Firmenausbildungsverbund Erfurt Süd-Ost e.V..
(im Folgenden FAV Erfurt Süd-Ost e.V. genannt)
 
(2) Sitz und Gerichtsstand des Vereins ist Erfurt.
(3) Der Verein wird im Vereinsregister eingetragen.
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
 
§ 2
Zweck, Gemeinnützigkeit
 
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
 
(2) Zweck des Vereins ist es, bei der Förderung der Ausbildungsmöglichkeiten bestehender sowie Einrichtung weiterer betrieblicher Ausbildungsverhältnisse für junge Menschen mitzuwirken, sowie jede Eingliederung jugendlicher Menschen in das praktische Berufsleben zu fördern.
 
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a.   Förderung der Berufsausbildung,
b.   Werbung für eine Steigerung der Ausbildungsplätze in der regionalen Wirtschaft,
c.    Ausbildung von Auszubildenden und Koordination einer Teilausbildung in den Betrieben,
d.   Durchführung ergänzender überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen
e.   Sowie alle direkt und indirekt dem Vereinszweck dienenden Maßnahmen.
 
(4) Die Ausbildung erfolgt in den Mitgliedsbetrieben oder in den überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen unter Wahrung des dualen Systems.
 
(5) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die BWAW Thüringen gGmbH, die das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
 

§ 3
Mitgliedschaft
 
(1) Gründungsmitglieder des Vereins sind in der Satzung erfasst.
 
(2) Die Mitgliedschaft im Verein können weitere Unternehmen und Einrichtungen schriftlich beantragen, die sich der Berufsausbildung stellen bzw. die Ziele des Vereins vertreten. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft muss durch die nachfolgende Mitgliederversammlung bestätigt werden.
 
(3) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Die Ausübung der Mitgliedsrechte kann nicht einem anderen Mitglied oder einem sonstigen Dritten überlassen werden.
 
(4) Ein Mitglied  scheidet durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand aus. Der Austritt kann nur zum Ende des Ausbildungsjahres erfolgen, wobei eine Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten einzuhalten ist.
 
(5) Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss des Vorstandes, wenn das Mitglied
a.   die Voraussetzung zur Mitgliedschaft verloren hat,
b.   trotz dreifacher schriftlicher Mahnungen mit seinen Beitragsverpflichtungen ganz oder teilweise im Rückstand ist oder
c.    gegen die Satzungen verstoßen und dadurch die Belange des Vereins trotz vorheriger Abmahnung gefährdet hat.
Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied ein Widerspruchsrecht zu. Das Widerspruchsrecht ist innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Ausschlussbescheides  gegenüber dem Vorsitzenden geltend zu machen.
 
Über den Widerspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung, wobei das auszuscheidende Mitglied in der Mitgliederversammlung zu hören ist. Die endgültige Entscheidung der Mitgliederversammlung erfolgt in einfacher Mehrheit.
 
Die Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen, Umlagen, Verbindlichkeiten, die vor rechtswirksamer Beendigung der Mitgliedschaft ordnungsgemäß beschlossen worden ist, entfällt die Beendigung der Mitgliedschaft nicht.
 
Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keine Ansprüche auf das Vermögen oder irgendwelche andere Rechte des Vereins.
 
 
§ 4
Rechte und Pflichten der Mitglieder, Beiträge
 
(1)   Alle Mitglieder sind berechtigt, an der Willensbildung des Vereins durch Ausübung ihres Antrags- und Stimmrechts in der Mitgliederversammlung mitzuwirken. Sie sind verpflichtet, den Verein bei der Durchführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen und die von den zuständigen Organen ordnungsgemäßen Beiträgen und Umlagen fristgemäß zu bezahlen.
 
(2)   Die Beitragshöhe wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Die Beiträge werden im Voraus für dass folgende Geschäftsjahr festgelegt. Bei Eintritt unvorhergesehener Umstände kann der Vorstand die Beitragshöhe jederzeit mit Wirkung von bis zu zwei Monaten an die Umstände anpassen.
 
 (3)  Die Höhe der Beiträge fördernder Mitglieder kann gesondert festgelegt werden.
 
 

§ 5
Organe

 
Organe des Vereins sind:
-       die Mitgliederversammlung
-       der Vorstand.
 
 
§ 6
Mitgliederversammlung
 
(1) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Das Stimmrecht kann schriftlich auf ein anderes Mitglied übertragen werden, jedoch mit der Maßgabe, dass ein Mitglied nicht mehr als drei Stimmen auf sich vereinigen darf. Die entsprechende Vollmacht ist dem Versammlungsleiter vor Eröffnung der Mitgliederversammlung vorzulegen.
 
(2) Die Mitgliederversammlung findet nach Bedarf, mindestens einmal jährlich, am Vereinssitz statt. Der Vorstand kann einen anderen Versammlungsort bestimmen.
 
(3) Die Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand unter Angabe von Zeit und Ort der Versammlung einberufen.  Die Einberufung muss schriftlich mindestens drei Wochen vor dem Tag der Versammlung erfolgen. Die Tagesordnung soll mit Einberufung mitgeteilt werden.
 
(4) Der Vorstand hat eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn
-       mindestens1/3 der Vereinsmitglieder diese unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangen oder
-       es das Vereinsinteresse erfordert.
 
(5) In besonderen Fällen kann der Vorstand eine Einberufung der Mitgliederversammlung eine schriftliche Beschlussfassung durch die Mitglieder herbeiführen.
 
(6) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere
a.   die Vorstandsmitglieder zu wählen,
b.   die Jahresrechnung zu prüfen und zu genehmigen,
c.    dem Vorstand Entlastung zu erteilen,
d.   zwei Kassenprüfer zu bestimmen,
e.   Satzungsänderungen zu beschließen,
f.     den Beschluss über den Ausschluss eines Mitgliedes zu fassen,
g.   die Auflösung des Vereins zu beschließen,
h.   die Geschäftsordnung zu beschließen.
 
(7) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorstandsvorsitzenden bzw. seinem Stellvertreter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.  Es soll folgende Feststellungen enthalten:
a.   Ort und Zeit,
b.   die Zahl der erschienen Mitglieder,
c.    die Tagesordnung
d.   die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung,
e.   bei Satzungsänderungen die Angabe des genauen Wortlautes.
 
(8) Die Beschlüsse sind angenommen, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder gegeben ist. Beschlüsse entsprechend §7 (4) e, f, g erfordern eine 2/3 Mehrheit.
 
(9) Die Mitgliederversammlung ist von einem Vorstandsmitglied zu leiten.
 
(10) Die Kassenprüfer sind analog den Bestimmungen zu § 7 Abs (4) zu bestimmen.
 
 
 
§ 7
Vorstand
 
(1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
 
(2) Der Vorstand vertritt den Verein. Dabei ist jedes Vorstandsmitglied alleinvertretungsberechtigt.
 
(3) Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.
 
(4) Die Wahl des Vorstandes  erfolgt für drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
 
(5) Der Vorstand hat die Geschäfte des Firmenausbildungsverbundes unter Beachtung der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu führen. Er beschließt mit einfacher Mehrheit.
 
(6) Der Vorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte einen Geschäftsführer bestellen und weitere Mitarbeiter einstellen.
 
(7) Die Abberufung des Geschäftsführers erfolgt durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes.
 
 
§ 8
Geschäftsordnung
 
Der Vorstand erarbeitet eine Geschäftsordnung und legt diese der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vor.
 

§ 9
Inkrafttreten
 
Vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 25.10.2006 beschlossen.
 

Bernd Süß
Vorstandsvorsitzender

Frank Förster           
Stellv. Vorsitzender

Bernd Eckert
Stellv. Vorsitzender 
 
Dr. Catharina Lenz
Geschäftsführerin
 
Erfurt, 25.08.2010